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29 STOMAARTIKEL
  In speziellen medizinisch begründeten Fällen kann auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt, bei höherem Aufwand bis maximal das Doppelte des genannten Höchstbetrages jeweils für 1 Jahr vergütet werden.  
  29.01   Stomaversorgung (Colo-, Ileo-,Urostomie, Fisteln)
  29.02   Ileostomie/Fisteln
  29.03   Urostomie