Tarifbrowser für Tarif 324

  6011  Weg-/Zeitentschädigung pro volle oder angebrochene Viertelstunde Weg (hin und zurück).
  01.01.99 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP Leistung 6.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   3
   

Muss die Konsultation oder Behandlung ausserhalb der Praxis des Chiropraktors erfolgen, so hat dieser ein Anrecht auf eine Weg-/Zeitentschädigung pro volle oder angebrochene Viertelstunde Weg (hin und zurück). Damit sind sowohl der Zeitaufwand für die Wegstrecke, als auch die Fahrzeugkosten, resp. die Kosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels und der Materialtransport abgegolten.

Bei ambulanten oder stationären Behandlungen in einem Spital, in einer Klinik oder in einem Alters- und Pflegeheim (gem. kant. Spital-, Alters- und Pflegeheimlisten) kann keine Weg-/Zeitentschädigung geltend gemacht werden .