Tarifbrowser für Tarif 324

  9  Laboranalysen/Arzneimittel/Mittel und Gegenstände
  Die Verordnung und Vergütung von Laboranalysen, Arzneimitteln und Mitteln und Gegenständen, die durch den Chiropraktor verordnet werden können, richten sich nach Art. 4 KLV.