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 2150.01  Molekulare Genotypisierung der foetalen erythrozytären Antigene (HEA) Rhesus D, K, Rhesus E, Rhesus C, Rhesus c, Kidd (a), der foetalen thrombozytären Antigene HPA-1a, HPA-5b und anderer foetalen Antigene
 
Taxpunkte   93.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich   GH
Gültigkeit   ab 1. Juli 09 Kapitel   2.2.2.1
 
Limitation  

- aus fötaler Primärprobe
- Die Durchführung der Analysen der Antigene K, Rhesus E, Rhesus C, Rhesus c, Kidd (a), HPA-1a, HPA-5b, und anderer fötalen Antigene kann im Ausland nach Artikel 36 Absatz 1 und 4 KVV erfolgen, unter der Bedingung, dass diese Analysen nicht in einem schweizerischen Laboratorium nach KVG durchgeführt werden können;
o Hinsichtlich Qualifikation des ausländischen Laboratoriums, Information des verordnenden Arztes oder der verordnenden Ärztin und des Datenschutzes müssen die Bedingungen von Artikel 21 der Verordnung vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV, SR 810.122.1) eingehalten werden.
o Die Organisation der Untersuchung, der Probenversand, die Weiterleitung des Untersuchungsbefundes mit allfälliger Übersetzung sowie die abschliessende Rechnung erfolgt durch ein schweizerisches Laboratorium nach Artikel 54 Absatz 3 KVV.
- maximal 2 Mal pro Primärprobe.