Tarifbrowser für Tarif 317

 4706.00  Zuschlag für Nacht (19:00 bis 07:00 Uhr), Sonn- und Feiertage
 
Taxpunkte   50.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich  
Gültigkeit   ab 1. Juli 09 Kapitel   4.2
 
Interpretation   Vergütung für ausdrücklich angeordneten Auftrag (nicht pro Resultat), sowohl für den Eigenbedarf als auch im Fremdauftrag; nur anwendbar durch Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 KVV und durch Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV