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14.10 Sauerstofftherapie
  Für die Sauerstofftherapie stehen verschiedene, im therapeutischen Nutzen ebenbürtige Systeme zur Verfügung. Abhängig vom Verbrauch, vom Anwendungszeitraum und vom Bedarf für die Mobilität ist jeweils das wirtschaftlichste System zu wählen (weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel 5 der Vorbemerkungen). Neben vorübergehenden kurzzeitigen Anwendungen, z. B. infolge Entgleisung einer Erkrankung des Herz-Lungen-Systems, gibt es die Indikation für eine kontinuierliche Sauerstoff-Langzeittherapie mit Sauerstoffinhalation über mindestens 16 Stunden pro Tag bei Vorliegen eines schweren und andauernden Sauerstoffmangels infolge einer chronischen Lungen- bzw. Atemwegserkrankung.

Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (in der Fassung vom 28.08.2006) gelten insbesondere die nachfolgenden Indikationen:
1. Patienten mit chronischer arterieller Hypoxämie infolge einer chronischen Lungenkrankheit in klinisch stabilisiertem Zustand: PaO2 < 55 mmHg / 7.3 kPa. Eine gleichzeitige Hyperkapnie stellt grundsätzlich keine Kontraindikation für eine Sauerstoffheimtherapie dar, sofern das Risiko einer sauerstoffinduzierten Atemdepression ausgeschlossen wurde.
2. Patienten mit sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen des chronischen Corpulmonale, PaO2 55 - 60 mmHg / 7.3 - 8.0 kPa
3. Patienten mit situativen, lang dauernden Hypoxämien:
3.1. die vorwiegend belastungsinduzierte Hypoxämie, PaO2 < 55 mmHg / 7.3 kPa. bzw. O2-Sättigung < 90 % mit dem Nachweis einer verbesserten Leistungstoleranz unter Sauerstoffatmung
3.2. das zentrale Schlafapnoe-Syndrom (z. B. Cheyne-Stokes Atmung) mit repetitiven Desaturationen als Alternative zur nichtinvasiven Beatmung
 
  Limitation: Bei der kontinuierlichen Sauerstoff-Langzeittherapie gilt folgende Limitation:
Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.

Vorliegen eines andauernden Sauerstoffmangels bei einer chronischen Lungen- bzw. Atemwegserkrankung mit gesicherter Diagnose. Grundlagen für die Verschreibung bilden die Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (in der Fassung vom 28.08.2006). Sie ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Indikationsstellung und Verordnung durch einen Facharzt für Pneumologie.
- Vorliegen von Blutgasanalysen innerhalb der letzten 1-3 Monate vor Gesuchsstellung, vorgenommen in Ruhe unter klinisch stabilen Verhältnissen.
- Die Ergebnisse einer spirometrischen Lungenfunktionsprüfung aus dem letzten Monat vor Antragstellung liegen vor.
- bei Kindern < 7 Jahren ist die Lungenfunktionsprüfung fakultativ und die Blutgasanalysen können durch nicht-invasive Messmethoden ersetzt werden (z.B. transkutane Bestimmungen von O2 und CO2).
- Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate.
- Für eine erneute Kostengutsprache sind Indikationen und Behandlungsvoraussetzungen wie bei der Ersten zu prüfen.
- Grund für eine Ablehnung der Bewilligung sind auch gewichtige Argumente, die für eine nicht zureichende Mitarbeit des Patienten sprechen. Bei einer Neubeantragung der Kostengutsprache nach einer solchen Ablehnung muss eine positive Stellungnahme des indikationsstellenden Arztes zur bisherigen Mitarbeit des Patienten vorliegen
 
  14.10.00.01.1   Transtracheale Katheter
  14.10.00.05.1   Zuschlag für Notfalllieferung zwischen 19.00 und 22.00 Uhr
  14.10.00.06.1   Zuschlag für Notfalllieferung zwischen 22.00 und 07.00 Uhr und am Wochenende
  14.10.01.00.2   Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen bis und mit 5 Liter
  14.10.01.00.3   Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen bis und mit 5 Liter
  14.10.02.00.2   Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen, grösser 5 Liter bis und mit 10 Liter
  14.10.02.00.3   Füllung Sauerstoff-Druckgasflasche, grösser 5 Liter bis und mit 10 Liter
  14.10.03.00.2   Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen, grösser 10 Liter
  14.10.03.00.3   Füllung Sauerstoff-Druckgasflasche, grösser 10 Liter
  14.10.04.00.2   Druckgasflasche, Miete
  14.10.04.01.2   Druckgas-Integralflasche, Miete
  14.10.05.00.2   Druckminderer, Miete
  14.10.06.00.2   Flaschenwagen, Miete
  14.10.07.00.2   Hauslieferung Druckgasflaschen
  14.10.07.00.3   Hauslieferung Druckgasflaschen
  14.10.08.00.2   Erstinstruktionspauschale für Druckgassystem
  14.10.08.00.3   Erstinstallationspauschale für Druckgassystem, bei Hauslieferung
  14.10.09.00.2   Erstinstallationspauschale bei Hauslieferung für Druckgassystem (inkl. Lieferung)
  14.10.10.00.2   Sparventil zu Druckgassystem, Miete
  14.10.10.01.2   Erstinstallationspauschale für Sparventil
  14.10.11.00.2   Mobile Sauerstoff-Druckgasversorgung
  14.10.11.01.2   Erstinstallationspauschale für die mobile Sauerstoff-Druckgasversorgung
  14.10.20.00.1   Sauerstoff-Konzentrator, Kauf
  14.10.20.00.2   Sauerstoff-Konzentrator, Miete
  14.10.20.01.2   Erstinstallationspauschale für Sauerstoff-Konzentrator
  14.10.20.01.3   Erstinstallationspauschale für Sauerstoff-Konzentrator, inkl. Lieferung
  14.10.20.90.1   Wartungskosten inkl. Verbrauchsmaterial für Sauerstoff-Konzentrator.
  14.10.25.00.2   Sauerstoff-Konzentrator mit Abfüllsystem für Druckgasflaschen, Miete
  14.10.25.01.2   Erstinstallationspauschale für Sauerstoff-Konzentrator mit integriertem Abfüllsystem für Druckgasflaschen
  14.10.30.00.2   Sauerstoff-Flüssiggas-System, Miete
  14.10.30.01.2   Erstinstallationspauschale für Flüssiggas-System
  14.10.30.02.2   Zuschlag Sauerstoff-Flüssiggas-System für die Sauerstofflangzeittherapie bei ärztlich verordnetem Verbrauch von 4 l/min oder mehr.