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17.20 Apparate zur Kompressionstherapie (IPK)
  Gerätereparaturen beim Kaufsystem: Vergütung nach Aufwand bei sorgfältigem Gebrauch ohne Selbstverschuldung, nach Ablauf der Garantie und nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer.  
  17.20.01   Apparat zur intermittierenden pneumatischen Kompression