Tarifbrowser für Tarif 311

  7360  Zuschlagsposition für Mittel und Gegenstände/Verbandsmaterial
  01.01.98 - 31.12.99   Gültigkeit  
    CHF Leistung > 0.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Variable Leistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   3
   
Regeln
  • Kann nur zusammen mit einer Sitzungspauschale verrechnet werden.
   
  1. Mittel und Gegenstände (inkl. Verbandsmaterial) werden höchstens gemäss MiGeL (Mittel und Gegenstände Liste) entschädigt.
  2. Die MiGeL ist im Anhang 2 zur Krankenpflege - Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt.
  3. Hilfsmaterial, Miet- und Kaufgegenstände, die nicht in der MiGeL aufgeführt sind, werden nicht vergütet.
  4. Die Vergütung für das Anlegen eines Tapeverbandes ist in den entsprechenden Sitzungspauschalen enthalten.