Tarifbrowser für Tarif 316

 9700.00  Bearbeitungstaxe für Auftragnehmer von externen Aufträgen, pro Patient und Auftrag
 
Taxpunkte   12.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Anonyme Ziffer   -
Gültigkeit   1. Okt. 96 - 30. Juni 09 Kapitel   4.1
 
Interpretation   nur anwendbar durch Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 KVV, durch Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV und durch die Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c KVV