Tarifbrowser für Tarif 316

  4.1  Allgemeine Positionen
 
  Bemerkungen
Diese allgemeinen Positionen dürfen nur bei ambulanter Behandlung angewendet werden, bei stationärer Behandlung sind die Analysen grundsätzlich in der Pauschale inbegriffen (Art. 49 KVG). Im ärztlichen Praxislaboratorium dürfen diese allgemeinen Positionen nicht verrechnet werden.
 
 9700.00 Bearbeitungstaxe für Auftragnehmer von externen Aufträgen, pro Patient und Auftrag
 9701.00 Blutentnahme, Kapillarblut oder Venenpunktion
 9702.00 Blutentnahme, Venenpunktion
 9703.00 Zuschlag für Entnahme zu Hause, im Umkreis von 3 km
 9704.00 Zuschlag für jeden weiteren km
 9705.00 Schweisstest (Arbeit am Patienten)
 9706.00 Zuschlag für Nacht, (1900-0700 Uhr) Sonn und Feiertage: Vergütung pro ausdrücklich angeordnetem Auftrag (nicht pro Resultat)
 9710.00 Blutentnahme, Kapillarblut oder Venenpunktion