Tarifbrowser für Tarif 317

 4707.00  Präsenztaxe
 
Taxpunkte   4.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich  
Gültigkeit   ab 1. Jan. 15 Kapitel   4.2
 
Interpretation   pro Auftrag und pro Tag anwendbar bei Durchführung der Laboruntersuchungen für den Eigenbedarf sowie im Fremdauftrag durch Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b KVV, Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 KVV und von der Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c KVV pro Auftrag und pro Tag ebenfalls anwendbar bei Durchführung der Laboruntersuchungen für den Eigenbedarf durch (Spital)-Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV

Definition des Auftrags siehe Position 4700.00

Limitation  
Darf nicht verrechnet werden, wenn für die gleiche versicherte Person am gleichen Tag eine molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2 nach Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe b Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) und/oder eine serologische Analyse auf Sars-CoV-2 nach Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe b Covid-19-Verordnung 3 verrechnet wird.
 
  Präsenztaxe für das ärztliche Praxislaboratorium, pro Auftrag und pro Patient mit Konsultation inkl. Laboranalysen und pro Tag
 
 
Taxpunkte   4.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich  
Gültigkeit   1. Juli 09 - 31. Dez. 14 Kapitel   4.2
 
Interpretation   nur anwendbar bei Durchführung der Laboruntersuchungen im eigenen Praxislaboratorium oder im Rahmen eines Hausbesuches nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern 3 und 4 KVV und in Form der Präsenzdiagnostik nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 KVV

ebenfalls anwendbar pro Auftrag und pro Patient und pro Tag bei Durchführung der Laboruntersuchungen für den Eigenbedarf sowie im Fremdauftrag durch Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b und c sowie Absatz 2 KVV und von der Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c KVV

ebenfalls anwendbar pro Auftrag und pro Patient und pro Tag bei Durchführung der Laboruntersuchungen für den Eigenbedarf durch (Spital)- Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV

Definition des Auftrags siehe Position 4700.00

Limitation  
kumulierbar mit den Positionen 4707.10 und 4707.20 Zuschläge für Analysen mit und ohne Suffix C, bis maximal 24 Taxpunkte