Tarifbrowser für Tarif 317

 6009.09  Zuschlag für die zusätzliche Untersuchung von gesunden und/oder betroffenen Familienangehörigen eines Indexpatienten oder eines ungeborenen Kindes
 
Taxpunkte   184.5 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich   G
Gültigkeit   ab 1. Aug. 22 Kapitel   B0
 
Interpretation   die notwendig ist zum
a) indirekten Nachweis einer nicht charakterisierbaren, familiären Mutation durch Kopplungsuntersuchung (Linkage-Analyse)
b) direkten Nachweis von Mutationen, falls eine Probenentnahme bei Indexpatienten oder Betroffenen nicht möglich oder zumutbar ist
Analysetechnik: Nicht spezifiziert
Probenmaterial: Nicht spezifiziert
Resultat: Nicht spezifiziert
Anwendung pro Primärprobe: 1 pro untersuchte Person und Markersystem/ Zielsequenz (Einzel- bzw. Multiplexansatz),
maximal 8


Gebiet: G
Berechtigung:
- Auftragslaboratorien
- Spitallaboratorien (Eigenbedarf)
- Spitallaboratorien (Fremdauftrag)
- Spitallaboratorien Art. 54.1c, 54.2 KVV (Eigenbedarf)

Limitation:
Nur in Kombination mit einer der Positionen des Kapitels B2 für den Indexpatienten oder das ungeborene Kind

Bemerkungen:
Die Kosten gehen zu Lasten des Versicherers des Indexpatienten bzw. der Schwangeren.
 
  Zuschlag für die zusätzliche Untersuchung von gesunden und/oder betroffenen Familienangehörigen eines Indexpatienten oder eines ungeborenen Kindes
 
 
Taxpunkte   205.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich   G
Gültigkeit   1. Jan. 21 - 31. Juli 22 Kapitel   B0
 
Interpretation   die notwendig ist zum
a) indirekten Nachweis einer nicht charakterisierbaren, familiären Mutation durch Kopplungsuntersuchung (Linkage-Analyse)
b) direkten Nachweis von Mutationen, falls eine Probenentnahme bei Indexpatienten oder Betroffenen nicht möglich oder zumutbar ist
Analysetechnik: Nicht spezifiziert
Probenmaterial: Nicht spezifiziert
Resultat: Nicht spezifiziert
Anwendung pro Primärprobe: 1 pro untersuchte Person und Markersystem/ Zielsequenz (Einzel- bzw. Multiplexansatz),
maximal 8


Gebiet: G
Berechtigung:
- Auftragslaboratorien
- Spitallaboratorien (Eigenbedarf)
- Spitallaboratorien (Fremdauftrag)
- Spitallaboratorien Art. 54.1c, 54.2 KVV (Eigenbedarf)

Limitation:
Nur in Kombination mit einer der Positionen des Kapitels B2 für den Indexpatienten oder das ungeborene Kind

Bemerkungen:
Die Kosten gehen zu Lasten des Versicherers des Indexpatienten bzw. der Schwangeren.