Tarifbrowser für Tarif 222

  01.11  Röntgen, inkl. Beurteilung
  Die UVG-Versicherer archivieren die Zahnröntgenbilder während 30 Jahren. Die Bilder sind daher in UVG-Fällen nach Abschluss der Behandlung dem Versicherer zu übergeben
 
 4.0500 Intraorales Röntgenbild
 4.0510 Fernröntgenbild oder Schädelübersichtsaufnahme
 4.0520 Schädelteilaufnahme
 4.0530 Orthopantomographie (Panoramaschichtaufnahme)
 4.0540 Handröntgenaufnahme inkl. Auswertung
 4.0560 Umtriebe durch Veranlassung von Röntgenkopien
 4.0570 DVT Digitale Volumentomografie