Tarifbrowser für Tarif 329

  03  Allgemeine Bestimmungen für die Tinnitus-Behandlung
  • 3.01 Die Voraussetzungen für eine Tinnitus-Behandlung müssen medizinisch indiziert sein. Die Anmeldung beim zuständigen Versicherer erfolgt durch den ORL-Expertenarzt, zusammen mit dem Patienten.


• 3.02 Die Anpassung von Tinnitus-Systemen erfolgt im Rahmen einer Tinnitus-Retraining-Therapie. Die Therapie, die interdisziplinär durchgeführt wird, beinhaltet die Anpassung von Tinnitus-Systemen durch den Hörsystem-Akustiker.


• 3.03 Noiser-Systeme eignen sich ausschliesslich zur apparativen Tinnitus-Behandlung. Bei Noiser-Systemen kann die akustische Ankopplung zusätzlich nach Tarifziffer 7.500 oder 7.510 abgerechnet werden.

Kombinierte Tinnitus-Hörsysteme werden als Hörsysteme und als Noiser zur Tinnitus-Behandlung eingesetzt. Sie werden im Falle einer gleichzeitigen Hörbehinderung und Tinnitus angepasst. Bei kombinierten Systemen kommen die Tarifpositionen der komplexen Hörsystem-Versorgung (monaural-Tarifziffer 1.200/1.210 oder binaural-Tarifziffer 2.400/2.410) zur Anwendung.


• 3.04 Bei der Dienstleistung muss zwischen der Erst-Anpassung und der Nachversorgung unterschieden werden.


• 3.05 Erstanpassung Noiser-Systeme (Kapitel 6.1und 6.2): Diese Dienstleistung beinhaltet die Anpassungsarbeiten, die Beratung, die Diagnostik, das Probetragen, die Erfolgs- und Funktionskontrollen sowie das Erstellen des Anpassberichtes. Für alle diese Arbeiten werden in der Regel bei einer monauralen Versorgung 3 Sitzungen oder 3 Stunden gebraucht. Für eine binaurale Versorgung wird eine zusätzliche Stunde vergütet. Zusätzlich wird die akustische Ankopplung gemäss Tarifziffer 7.500 oder 7.510 vergütet.


• 3.06 Erstanpassung Kombi-Systeme: Bei kombinierten Systemen kommen die Tarifpositionen der komplexen Hörsystem-Versorgung zur Anwendung.


• 3.07 Nachversorgung: Ist im Rahmen der Tinnitus-Retraining-Therapie eine weitere begleitende apparative Nachversorgung notwendig (durch den ORL-Expertenarzt zu verordnen), werden in der Regel 9 Mal 30 Minuten vergütet (Diagnose, Anpassung, Erfolgs-kontrolle, Messung, Hörübungen).
Allgemeine Bestimmungen für die Tinnitus-Behandlung