Tarifbrowser für Tarif 330

  02  Zuschläge für Gutachten
  Allgemeine Bemerkungen

Für die Tarifziffern 100.003 - 100.007 sowie 100.010 ist der verrechenbare Zeitaufwand pro Gutachten auf maximal 14 Stunden begrenzt.

Der jährliche Durchschnitt des Zeitaufwandes darf 12 Stunden nicht überschreiten.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Gutachten, die mit der Tarifziffer 100.011 abgerechnet werden.


 
 100.010 Zuschlag für Mehrarbeit von Gutachten pro 5 Min.
 100.011 Gutachten mit ausserordentlichem Aufwand pro 5 Min.