Tarifbrowser für Tarif 337

  10.130  Mietweise Abgabe von Rollstühlen
  Ist ein dringender Bedarf gegeben, kann dem Patienten bis zur definitiven Versorgung für maximal 60 Tage ein Rollstuhl als Interimslösung abgegeben und mit den entsprechenden Tarifpositionen gegenüber den eidg. Sozialversicherern abgerechnet werden.

Im UV- und MV-Bereich entfällt diese Limitation bei einer befristeten Vermietung eines Rollstuhls im Rahmen einer medizinisch bedingten Übergangsphase (postoperative Entlastung, Ruhigstellung, etc.), sofern die versicherte Person nicht dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Mietdauer richtet sich nach der medizinischen Verordnung durch den behandelnden Arzt. Überschreitet die Mietdauer 90 Tage, ist vorgängig eine begründete Mietfristverlängerung beim zuständigen Versicherer zu beantragen.

Die Sicherstellung der fristgerechten Rückgabe des Mietrollstuhls obliegt dem Vermieter.
 
 10.131.000 Grundgebühr (Reinigung, Einstellungen)
 10.132.000 Mietweise Abgabe eines Handrollstuhls (Ersatz-/Interimsversorgung; pro Tag)
 10.132.100 Mietweise Abgabe eines Handrollstuhls im Rahmen einer medizinisch bedingten Übergangsphase (postoperative Entlastung, Ruhigstellung, etc.; pro Tag)
 10.133.000 Mietweise Abgabe eines Elektrorollstuhls (Ersatz-/Interimsversorgung; pro Tag)
 10.133.100 Mietweise Abgabe eines Elektrorollstuhls im Rahmen einer medizinisch bedingten Übergangsphase (postoperative Entlastung, Ruhigstellung, etc.; pro Tag)