Tarifbrowser für Tarif 337

  60.500  Rollstuhl Pauschalzubehör
  PAUSCHALZUBEHÖR
Hierbei handelt es sich um Zubehör zur Basisausführung des Rollstuhls. Dieses Zubehör wurde anteilsmässig in die Pauschale eingerechnet und kann nicht separat abgerechnet werden.

Auf der Rechnung und dem Kostengutsprachegesuch sind die Positionen des abgegebenen Zubehörs aus statistischen Gründen aufzuführen.

ZUSÄTZLICHES PAUSCHALZUBEHÖR GEMÄSS ANHANG V
Zusätzlich zum Pauschalzubehör sind in den Pauschalen auch Ausführungsvarianten eingerechnet und entsprechend können diese nicht separat abgerechnet werden. Zum besseren Verständnis sind Piktogramme im Anhang V der Bemerkungen zum Tarif angefügt.
 
 60.512.000 ERS Stockhalter