Tarifbrowser für Tarif 553

  25.810  Patientenspezifisches Behandlungsmaterial
  01.07.25 - 31.12.99   Gültigkeit  
    CHF Leistung > 0.00 CHF
    MwSt-Satz   Normalsatz
    Merkmale  Frankenleistung · Variable Leistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   25.8
    Als Behandlungsmaterial gilt Material, welches für eine spezifische Therapiemethode benutzt wird und nicht von mehreren Patienten genutzt werden kann. Folgende Materialkategorien gelten als Behandlungsmaterial:
- Verbands-/Polstermaterial
- Tape
- Material für Beckenbodenrehabilitation
- Elektroden für Elektrotherapie
- Nadeln für Dry-Needling
- Material für Atemtherapie
- Schienen, Gips- und Schienenmaterial

Regeln:
Das Behandlungsmaterial ist für jede Sitzung aufzuführen. Aufzuführen sind jeweils das betreffende Material, die Mengen (mit Einheiten) sowie der Einkaufspreis + 10%, + MwSt. Schienen, Gips-und Schienenmaterial können nur abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Verordung vorhanden ist.