Tarifbrowser für Tarif 581

  PB  Therapieleistungen in Anwesenheit des Patienten (gemäss Art. 11b Abs. 1 lit. b KLV)
  Einmalige Anordnung durch alle Ärzte und Ärztinnen von maximal 10 Sitzungen für Leistungen zur Krisenintervention oder Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren neu diagnostizierten Erkrankungen oder einer lebensbedrohlichen Situation. Bei Weiterführung der Psychotherapie, hat diese mit einer regulären Anordnung zu erfolgen.
 
 PB010 Diagnostik und Therapie mit einem Patienten bei Anordnung Krisenintervention/Kurztherapie mit einem Patienten in Anwesenheit, pro 1 Min.
 PB011 Diagnostik und Therapie mit einem Patienten bei Anordnung Krisenintervention/Kurztherapie mit einem Patienten in Anwesenheit, fernmündlich, pro 1 Min.