Tarifbrowser für Tarif 581

  PL  Berichte und Überweisungen in Abwesenheit (gelten für Therapieleistungen gemäss Art. 11b Abs.1 lit. a und lit. b KLV)
  Die vom Psychotherapeuten verfassten Berichte, Schreiben (Schriftverkehr zwischen Arzt und psychologischem Psychotherapeut, vom Versicherer verlangte Berichte usw.) müssen medizinisch und/oder administrativ notwendig sein. Allfällige Fristen sind einzuhalten. Diese Dokumente müssen grundsätzlich maschinell oder elektronisch erzeugt werden, d.h. keine handschriftlich verfassten Berichte. Die Vergütung eines Berichtes beinhaltet auch das erstmalige Anfertigen allfälliger Kopien desselben sowie die Zustellung dieser Kopien auf Verlangen des Versicherers.
 
 PL010 Psychotherapeutischer Bericht an den anordnenden und/oder fallbeurteilenden Arzt, bei Patienten ab 18 Jahren, pro 1 Min.
 PL015 Psychotherapeutischer Bericht an den anordnenden und/oder fallbeurteilenden Arzt, bei Patienten unter 18 Jahre, pro 1 Min.
 PL020 Psychotherapeutischer Bericht, bei Patienten ab 18 Jahren, pro 1 Min.
 PL025 Psychotherapeutischer Bericht, bei Patienten unter 18 Jahre, pro 1 Min.