Tarifbrowser für Tarif 317

 6230.60  Porphyrien
 
Taxpunkte   2610.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich   CG
Gültigkeit   ab 1. Jan. 24 Kapitel   B2.3
 
Interpretation  
Analysetechnik: Hochdurchsatz-Sequenzierung mit gezielter bioinformatischer Auswertung der für die Krankheitssymptomatik in Frage
kommenden 1-10 bekannten Gene und Erstellung des komplexen Resultatberichts.

Probenmaterial: Nicht spezifiziert
Resultat: Nicht spezifiziert
Anwendung pro Primärprobe: 1
Gebiet: CG
Berechtigung:
- Auftragslaboratorien
- Spitallaboratorien (Eigenbedarf)
- Spitallaboratorien (Fremdauftrag)
- Spitallaboratorien Art. 54.1c, 54.2 KVV (Eigenbedarf)

Kumulierbarkeit:
1. Die Position kann mit einer oder mehreren der folgenden Positionen des Kapitels B0 kumuliert werden: 6001.03, 6002.04, 6006.07, 6009.09, 6013.58. Sie kann auch mit einer oder mehreren Chromosomenanalysen des Kapitels B1 kumuliert werden.
2. Sie kann nur mit der folgenden molekularbiologischen Analyse des Kapitels B2 kumuliert werden: 6237.55

Limitation:
1. Nur zur Bestätigung der genetischen Mutation des Porphyrietyps, welcher anhand von biochemischen Metaboliten-Bestimmungen und/oder Enzymbestimmungen vermutet wird.
2. Nicht zum Nachweis von bekannten familiären Mutationen.
3. Darf nur verrechnet werden, wenn die Position 6230.56 mehr als 13 Mal durchgeführt werden müsste.
4. Verordnung der Analysen nur durch Ärzte und Ärztinnen und Ärztinnen mit eidgenössischem Weiterbildungstitel "Medizinische Genetik" oder einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in engstem fachlichem Zusammenhang mit der untersuchten Krankheit nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11).
5. Die in einem klinisch-chemischen Laboratorium mittels Hochdurchsatz-Sequenzierung durchgeführte Analyse kann nur dann verrechnet werden, wenn sie unter der Verantwortung einer Person durchgeführt wird, welche über einen Weiterbildungstitel in Labormedizin in medizinischer Genetik der durch den Schweizerischen Verband «Die medizinischen Laboratorien der Schweiz» (FAMH) erteilt wurde oder über einen gleichwertig anerkannten Weiterbildungstitel verfügt.

Bemerkungen:
1. Die Analysen müssen gemäss den «Bonnes Pratiques» vom Dezember 2014 der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Genetik (SGMG) durchgeführt werden. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref.
2. Für die Bestätigung positiver Resultate der Hochdurchsatz-Sequenzierung muss die Sequenzierung nach Sanger mit der Position 6013.58 verrechnet werden.
3. Für die notwendige Überprüfung bei Familienangehörigen muss die Position 6009.09 verrechnet werden.
4. Falls die Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Analyse aufgeteilt werden, muss das Labor, das den ärztlichen Auftrag erhält, ein Leistungserbringer nach KVG sein und dessen Leitung trägt die Verantwortung für den ganzen Ablauf der Untersuchung inkl. Resultaterstellung und Rechnungstellung an den Schuldner oder an die Schuldnerin der Vergütung (Patient/in oder Krankenversicherer).
5. Der Tarif setzt sich zusammen aus der eigentlichen Sequenzierung (2070 Taxpunkte) und der bioinformatischen Auswertung inkl. Resultaterstellung für 1-10 Gene (540 Taxpunkte).