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  7320  Sitzungspauschale für Elektro- und Thermotherapie/Instruktion bei Gerätevermietung
  01.01.98 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP Leistung 10.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   2
   
Regeln
  • Darf nicht mit Sitzungspauschalen 7301, 7311, 7312, 7353, 7330 und 7340 verrechnet werden.
  • Darf nicht mit Sitzungspauschalen 7312, 7313, 7352 und 7340 verrechnet werden.
  • Darf nicht mit anderen Sitzungspauschalen kombiniert werden.
  • Pro Tag kann nur eine Sitzungspauschale (Ziffern 7301 bis 7340) verechnet werden, ausser von Arzt ausdrücklich 2x pro Tag verordnet.
   

Zu dieser Ziffer gehören insbesondere die folgenden Leistungen respektive Kombinationsbehandlungen zwischen diesen Leistungen:

  1. Elektrotherapie:
    • Galvanisation (allgemeine und lokale)
    • Iontophorese
    • Faradisation (Exponentialströme, Sinusidoidalströme)
    • Kurzwellen und Ultrakurzwellen
    • Mittelfrequenz
    • Radar (Mikrowellen)
    • Diathermie (Langwellen-Diathermie)
    • Ultraschall
    • Laser
  2. Thermotherapie (Wärme- und Kältetherapie)
    • Wärmetherapie:
      • Ultraviolettbestrahlungen (Quarzlampenbestrahlung)
      • Rotlicht, Infrarot
      • Heissluft, Glühlichtbogen
      • Wickel und Packungen
      • Schlamm-, Fango- und Paraffinpackungen
    • Kältetherapie:
      • Anwendungen mit Eis
      • kalte Wickel und Packungen
      • Kryotherapie
  3. Instruktion bei Gerätevermietung, Zeitaufwand für Instruktion und Kontrolle beim Einsatz von:
    • Bewegungsschienen
    • Atemhilfsgeräten
    • TENS

Wird für drei oder mehr Körperteile Elektrotherapie oder Thermotherapie verordnet, kann die Ziffer 7301 verrechnet werden.

Die Ziffer 7320 kann nur mit den Zuschlagspositionen 7350, 7351 und 7354 kombiniert werden.