Tarifbrowser für Tarif 311

  7354  Pauschale für die Wegentschädigung/Zeitentschädigung
  01.01.98 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP Leistung 34.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   3
   
Regeln
  • Darf nicht mit Sitzungspauschalen 7313, 7330 und 7340 verrechnet werden.
  • Kann nicht mit der Ziffer 7352, Weg-/Zeitentschädigung, verrechnet werden.
  • Kann nicht mit der Ziffer 7353, Weg-/Zeitentschädigung, verrechnet werden.
  • Kann nur mit den Sitzungspauschalen 7301, 7311, 7312 und 7320 verrechnet werden.
   
  1. Anrecht auf die Wegentschädigung/Zeitentschädigung hat der Physiotherapeut bei einer notwendigen Behandlung ausserhalb des Institutes, wenn der behandelnde Arzt ausdrücklich Domiziltherapie verordnet.
  2. Mit der Pauschale sind sowohl der Zeitaufwand für die Wegstrecke als auch die Fahrzeugkosten, resp. die Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels abgegolten.
  3. Ungeachtet der Wegstrecke kann bei Domiziltherapie immer nur der obige Ansatz in Rechnung gestellt werden.
  4. Für Hippotherapie (7313), Gruppentherapie (7330), MTT (7340) und Therapie im Gehbad/Schwimmbad (7352) kann die Ziffer 7354 nicht verrechnet werden.
  5. Bei ambulanten oder stationären Behandlungen in einem Spital, in einer Klinik oder in einem Alters- und Pflegeheim (gemäss kantonaler Alters- und Pflegeheim-Liste) kann keine Wegentschädigung/Zeitentschädigung geltend gemacht werden.