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  01.01.1310  Molekularbiologischer Nachweis einer oder mehrerer besorgniserregender Sars-CoV-2 Varianten
  15.03.21 - 31.12.22   Gültigkeit  
    CHF Leistung 82.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.4
    Berechtigung   Spital, Laboratorien
    Limitation: 1/Patient/Tag

Die Pos. 01.01.1310 ist nur anwendbar in Fällen gemäss Ziffer 1.5.1 des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3.
Bei einem positiven Ergebnis einer Erst-PCR wird ein molekularbiologischer Nachweis einer oder mehrerer besorgniserregender Sars-CoV-2 Varianten durchgeführt.
Die Leistung darf im Zusammenhang mit einem positiven Ergebnis einer Erst-PCR nur einmal verrechnet werden.

Wird der molekularbiologische Nachweis einer oder mehrerer besorgniserregender Sars-CoV-2 Varianten einem Laboratorium nach Art. 54 Absatz 3 KVV oder einem Spitallaboratorium nach Art. 54 Abs. 2 KVV in Auftrag gegeben, darf dieses die Fremdauftragstaxe nach Ziffer 01.01.1400 verrechnen.

Wird der molekularbiologische Nachweis einer oder mehrerer besorgniserregender Sars-CoV-2 Varianten vom selben Leistungserbringer analysiert, darf dieser keine zusätzliche Auftragstaxe nach Pos. 01.01.1350 verrechnen.
 
  Mutationsspezifische Zweit-PCR
 
  01.01.21 - 14.03.21   Gültigkeit  
    CHF Leistung 82.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   1.4
    Berechtigung   Laboratorien, Spital
    Limitation   1/Patient/Tag
    Bei einem positiven Ergebnis einer Erst-PCR wird eine mutationsspezifische Zweit-PCR durchgeführt.
  • Kumulation: wird die mutationsspezifische Zweit-PCR einem Laboratorium nach Art. 54 Absatz 3 KVV oder einem Spitallaboratorium nach Art. 54 Abs. 2 KVV in Auftrag gegeben, darf dieses die Fremdauftragstaxe nach Ziffer 01.01.1400 «Pauschale bei Fremdauftrag für Auftragsabwicklung, Overheadkosten, Probenentnahmematerial» verrechnen

  • Exklusion: wird die mutationsspezifische Zweit-PCR vom selben Leistungserbringer analysiert, darf dieser keine zusätzliche Auftragstaxe nach Pos. 01.01.1350 «Pauschale bei Eigenbedarf für Auftragsabwicklung, Overheadkosten, Probenentnahmematerial» verrechnen