Tarifbrowser für Tarif 337

  50  Spezial-Rollstühle
  Nur kumulierbar mit den Kapiteln 10, 50, 70 und 90.100
Die Rollstuhlpauschalen und die Rollstuhlmodelle sind untereinander nicht kumulierbar.
 
Kapitel 50 ist nicht kumulierbar mit
 
 50.000 Spezial-Rollstühle nach Behinderungsgrad
 50.100 Spezial-Rollstuhl-Modelle
 50.500 Rollstuhl Pauschalzubehör