Tarifbrowser für Tarif 337

  90  Rollstuhl-Antriebe / Rollstuhlsonderversorgungen
  Nicht kumulierbar mit Kapitel 60
 
Kapitel 90 ist nicht kumulierbar mit
 
 90.100 Einhandantriebe
 90.200 Elektroantriebe
 90.400 Rollstuhl-Sonderversorgungen