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 ZE-2021-155.02  Sonderisolierstation II
 
01.01.21 - 31.12.21   Gültigkeit  
    Art   Additions
    Typ   undefiniert
    Betrag   1180.0 CHF
    Fakturierbar   Ja
    Diese Zusatzentgelte sind nicht abrechenbar für die Nutzung der Sonderisolierstation ausserhalb den in Tabelle "Sonderisolierstation" aufgeführten Erregern z.B. MDR-Tuberkulose, MRSA. Die Abrechenbarkeit des Zusatzentgeltes „Sonderisolierstation" erfordert bestimmte bauliche und betriebliche Voraussetzungen. Das beinhaltet unter anderem aktive autarke raumlufttechnische Anlagen mit aktiven Unterdruckstufen, Partikelfiltern für die Abluft und besondere Dekontaminationsmassnahmen sowie ein "strict barrier nursing". Dieses Zusatzentgelt ist abrechenbar bei Patienten mit Verdacht auf eine Infektion oder nachgewiesener Infektion mit den in Tabelle "Sonderisolierstation" aufgeführten Erregern, bei denen eine Versorgung auf einer Sonderisolierstation erforderlich ist.