Tarifbrowser für Tarif 317

 4700.00  Auftragstaxe für Auftragnehmer von externen Aufträgen, pro Auftrag und pro Tag
 
Taxpunkte   24.0 FrankenPosition   Nein
TPW   cf. Tabelle Fachbereich  
Gültigkeit   ab 1. Juli 09 Kapitel   4.2
 
Interpretation   nur anwendbar durch Laboratorien nach Artikel 54 Absatz 3 KVV

Ein Auftrag entspricht einer Verordnung von Analysen durch einen Auftraggeber an ein Laboratorium, unabhängig von der Anzahl der Analysen, den Untersuchungsproben, der ausgefüllten Auftragsformulare und der betroffenen Laborfachbereiche (klinische Chemie, Hämatologie, klinische Immunologie, med. Genetik, med. Mikrobiologie).

Die Arbeit eines Auftrags kann sich auf den ganzen Tag (z.B. Glukose-Tagesprofil) oder auf mehrere Tage (z.B. okkultes Blut in drei verschiedenen Stuhlproben) verteilen. Ein Auftrag kann sich auch auf mehrere Patienten bzw. Personen beziehen (z.B. Kopplungsuntersuchung in der Genetik).

Bei Weiterleitung eines Teilauftrags unter Laboratorien kann nur das Erstlaboratorium, das den Auftrag erhalten hat, die Auftragstaxe verrechnen.

Die nochmalige Bestellung bzw. Verordnung von Analysen basierend auf den bereits vorhandenen Untersuchungsproben ist in der Auftragstaxe inbegriffen.

Limitationen:
Darf nicht verrechnet werden, wenn für die gleiche versicherte Person am gleichen Tag eine molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2 nach Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe b Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) und/oder eine serologische Analyse auf Sars-CoV-2 nach Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe b Covid-19-Verordnung 3 verrechnet wird.