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Tarifbrowser für Tarif 317
4700.00 | Auftragstaxe | |||
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Taxpunkte | 21.6 | FrankenPosition | Nein | |
TPW | cf. Tabelle | Fachbereich | CHIGM | |
Gültigkeit | ab 1. Aug. 22 | Kapitel | D | |
Interpretation | Analysetechnik: Probenmaterial: Resultat: Anwendung pro Primärprobe: Gebiet: CHIGM Berechtigung: - Auftragslaboratorien - Spitallaboratorien (Fremdauftrag) Limitation: 1. Einmal pro Auftrag und pro Tag verrechenbar Bemerkungen: 1. Ein Auftrag entspricht einer Verordnung von Analysen durch einen Auftraggeber an ein Laboratorium, unabhängig von der Anzahl der Analysen, den Untersuchungsproben, der ausgefüllten Auftragsformulare und der betroffenen Laborfachbereiche (klinische Chemie, Hämatologie, klinische Immunologie, med. Genetik, med. Mikrobiologie). 2. Die Arbeit eines Auftrags kann sich auf den ganzen Tag (z.B. Glukose-Tagesprofil) oder auf mehrere Tage (z.B. okkultes Blut in drei verschiedenen Stuhlproben) verteilen. Ein Auftrag kann sich auch auf mehrere Patienten bzw. Personen beziehen (z.B. Kopplungsuntersuchung in der Genetik). 3. Bei Weiterleitung eines Teilauftrags unter Laboratorien kann nur das Erstlaboratorium, das den Auftrag erhalten hat, die Auftragstaxe verrechnen. 4. Die nochmalige Bestellung bzw. Verordnung von Analysen basierend auf den bereits vorhandenen Untersuchungsproben ist in der Auftragstaxe inbegriffen. |
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Auftragstaxe | ||||
Taxpunkte | 24.0 | FrankenPosition | Nein | |
TPW | cf. Tabelle | Fachbereich | CHIGM | |
Gültigkeit | 1. Juli 09 - 31. Juli 22 | Kapitel | D | |
Interpretation | Analysetechnik: Probenmaterial: Resultat: Anwendung pro Primärprobe: Gebiet: CHIGM Berechtigung: - Auftragslaboratorien - Spitallaboratorien (Fremdauftrag) Limitation: 1. Einmal pro Auftrag und pro Tag verrechenbar 2. Darf nicht verrechnet werden, wenn für die gleiche versicherte Person am gleichen Tag eine molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2, eine immunologische Analyse auf Sars-CoV-2-Antigene oder eine immunologische Analyse auf Sars-CoV-2 Antikörper gemäss Artikel 26 Absatz 1 der Covid-19 Verordnung 3 (SR 818.101.24) verrechnet wird. Bemerkungen: 1. Ein Auftrag entspricht einer Verordnung von Analysen durch einen Auftraggeber an ein Laboratorium, unabhängig von der Anzahl der Analysen, den Untersuchungsproben, der ausgefüllten Auftragsformulare und der betroffenen Laborfachbereiche (klinische Chemie, Hämatologie, klinische Immunologie, med. Genetik, med. Mikrobiologie). 2. Die Arbeit eines Auftrags kann sich auf den ganzen Tag (z.B. Glukose-Tagesprofil) oder auf mehrere Tage (z.B. okkultes Blut in drei verschiedenen Stuhlproben) verteilen. Ein Auftrag kann sich auch auf mehrere Patienten bzw. Personen beziehen (z.B. Kopplungsuntersuchung in der Genetik). 3. Bei Weiterleitung eines Teilauftrags unter Laboratorien kann nur das Erstlaboratorium, das den Auftrag erhalten hat, die Auftragstaxe verrechnen. 4. Die nochmalige Bestellung bzw. Verordnung von Analysen basierend auf den bereits vorhandenen Untersuchungsproben ist in der Auftragstaxe inbegriffen. |