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14.10 | Sauerstofftherapie | |||
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Für die Sauerstofftherapie stehen verschiedene, im therapeutischen Nutzen ebenbürtige Systeme zur Verfügung. Abhängig vom Verbrauch, vom Anwendungszeitraum und vom Bedarf für die Mobilität ist jeweils das wirtschaftlichste System zu wählen (weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel 5 der Vorbemerkungen). Neben vorübergehenden kurzzeitigen Anwendungen, z. B. infolge Entgleisung einer Erkrankung des Herz-Lungen-Systems, gibt es die Indikation für eine kontinuierliche Sauerstoff-Langzeittherapie mit Sauerstoffinhalation über mindestens 16 Stunden pro Tag bei Vorliegen eines schweren und andauernden Sauerstoffmangels infolge einer chronischen Lungen- bzw. Atemwegserkrankung. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (in der Fassung vom 28.08.2006) gelten insbesondere die nachfolgenden Indikationen: 1. Patienten mit chronischer arterieller Hypoxämie infolge einer chronischen Lungenkrankheit in klinisch stabilisiertem Zustand: PaO2 < 55 mmHg / 7.3 kPa. Eine gleichzeitige Hyperkapnie stellt grundsätzlich keine Kontraindikation für eine Sauerstoffheimtherapie dar, sofern das Risiko einer sauerstoffinduzierten Atemdepression ausgeschlossen wurde. 2. Patienten mit sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen des chronischen Corpulmonale, PaO2 55 - 60 mmHg / 7.3 - 8.0 kPa 3. Patienten mit situativen, lang dauernden Hypoxämien: 3.1. die vorwiegend belastungsinduzierte Hypoxämie, PaO2 < 55 mmHg / 7.3 kPa. bzw. O2-Sättigung < 90 % mit dem Nachweis einer verbesserten Leistungstoleranz unter Sauerstoffatmung 3.2. das zentrale Schlafapnoe-Syndrom (z. B. Cheyne-Stokes Atmung) mit repetitiven Desaturationen als Alternative zur nichtinvasiven Beatmung |
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Limitation: Bei der kontinuierlichen Sauerstoff-Langzeittherapie gilt folgende Limitation: Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Vorliegen eines andauernden Sauerstoffmangels bei einer chronischen Lungen- bzw. Atemwegserkrankung mit gesicherter Diagnose. Grundlagen für die Verschreibung bilden die Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (in der Fassung vom 28.08.2006). Sie ist an folgende Voraussetzungen gebunden: - Indikationsstellung und Verordnung durch einen Facharzt für Pneumologie. - Vorliegen von Blutgasanalysen innerhalb der letzten 1-3 Monate vor Gesuchsstellung, vorgenommen in Ruhe unter klinisch stabilen Verhältnissen. - Die Ergebnisse einer spirometrischen Lungenfunktionsprüfung aus dem letzten Monat vor Antragstellung liegen vor. - bei Kindern < 7 Jahren ist die Lungenfunktionsprüfung fakultativ und die Blutgasanalysen können durch nicht-invasive Messmethoden ersetzt werden (z.B. transkutane Bestimmungen von O2 und CO2). - Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate. - Für eine erneute Kostengutsprache sind Indikationen und Behandlungsvoraussetzungen wie bei der Ersten zu prüfen. - Grund für eine Ablehnung der Bewilligung sind auch gewichtige Argumente, die für eine nicht zureichende Mitarbeit des Patienten sprechen. Bei einer Neubeantragung der Kostengutsprache nach einer solchen Ablehnung muss eine positive Stellungnahme des indikationsstellenden Arztes zur bisherigen Mitarbeit des Patienten vorliegen |
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14.10.00.01.1 | Transtracheale Katheter | |||
14.10.00.05.1 | Zuschlag für Notfalllieferung zwischen 19.00 und 22.00 Uhr | |||
14.10.00.06.1 | Zuschlag für Notfalllieferung zwischen 22.00 und 07.00 Uhr und am Wochenende | |||
14.10.01.00.2 | Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen bis und mit 5 Liter | |||
14.10.01.00.3 | Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen bis und mit 5 Liter | |||
14.10.02.00.2 | Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen, grösser 5 Liter bis und mit 10 Liter | |||
14.10.02.00.3 | Füllung Sauerstoff-Druckgasflasche, grösser 5 Liter bis und mit 10 Liter | |||
14.10.03.00.2 | Füllung Sauerstoff-Druckgasflaschen, grösser 10 Liter | |||
14.10.03.00.3 | Füllung Sauerstoff-Druckgasflasche, grösser 10 Liter | |||
14.10.04.00.2 | Druckgasflasche, Miete | |||
14.10.04.01.2 | Druckgas-Integralflasche, Miete | |||
14.10.05.00.2 | Druckminderer, Miete | |||
14.10.06.00.2 | Flaschenwagen, Miete | |||
14.10.07.00.2 | Hauslieferung Druckgasflaschen | |||
14.10.07.00.3 | Hauslieferung Druckgasflaschen | |||
14.10.08.00.2 | Erstinstruktionspauschale für Druckgassystem | |||
14.10.08.00.3 | Erstinstallationspauschale für Druckgassystem, bei Hauslieferung | |||
14.10.09.00.2 | Erstinstallationspauschale bei Hauslieferung für Druckgassystem (inkl. Lieferung) | |||
14.10.10.00.2 | Sparventil zu Druckgassystem, Miete | |||
14.10.10.01.2 | Erstinstallationspauschale für Sparventil | |||
14.10.11.00.2 | Mobile Sauerstoff-Druckgasversorgung | |||
14.10.11.01.2 | Erstinstallationspauschale für die mobile Sauerstoff-Druckgasversorgung | |||
14.10.20.00.1 | Sauerstoff-Konzentrator, Kauf | |||
14.10.20.00.2 | Sauerstoff-Konzentrator, Miete | |||
14.10.20.01.2 | Erstinstallationspauschale für Sauerstoff-Konzentrator | |||
14.10.20.01.3 | Erstinstallationspauschale für Sauerstoff-Konzentrator, inkl. Lieferung | |||
14.10.20.90.1 | Wartungskosten inkl. Verbrauchsmaterial für Sauerstoff-Konzentrator. | |||
14.10.25.00.2 | Sauerstoff-Konzentrator mit Abfüllsystem für Druckgasflaschen, Miete | |||
14.10.25.01.2 | Erstinstallationspauschale für Sauerstoff-Konzentrator mit integriertem Abfüllsystem für Druckgasflaschen | |||
14.10.30.00.2 | Sauerstoff-Flüssiggas-System, Miete | |||
14.10.30.01.2 | Erstinstallationspauschale für Flüssiggas-System | |||
14.10.30.02.2 | Zuschlag Sauerstoff-Flüssiggas-System für die Sauerstofflangzeittherapie bei ärztlich verordnetem Verbrauch von 4 l/min oder mehr. |