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21.05 | Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) System mit Alarmfunktion | |||
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Limitation: Bei insulinbehandelten Patienten unter folgenden (vor Beginn mit CGM vorliegenden) Bedingungen: a) HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder b) bei schwerer Hypoglykämie, Grad II oder III oder c) bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation - Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. - Verschreibung nur durch Fachärzte für Endokrinologie / Diabetologie, die Erfahrung in der Anwendung der CGM-Technologie nachweisen können. - Bei einer Anwendungsdauer von mehr als 12 Monaten ist eine erneute Kostengutsprache des Versicherers zur Überprüfung des fortdauernden Therapieerfolges erforderlich - Der Wechsel zwischen einzelnen Markenprodukten/ einzelnen Systemen ist nach frühestens 6 Monaten möglich |
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21.05.01.00.1 | Glukosemonitoring System, Kauf, Transmitter, inkl. Ladegerät und Teststecker | |||
21.05.01.00.2 | Transmitter zu Kontinuierliches Glukosemonitoring System mit Alarmfunktion inkl. zur Funktion des Systems und zum Datenmanagement nötige Software | |||
21.05.02.00.3 | Verbrauchsmaterial für kontinuierliches Glukosemonitoring (Glukosesensoren, Setzhilfe) | |||
21.05.02.01.1 | Glukosesensoren, 4 Stück | |||
21.05.02.01.3 | Glukosesensoren, 4 Stück | |||
21.05.02.02.1 | Glukosesensoren, 10 Stück | |||
21.05.02.02.3 | Glukosesensoren, 10 Stück | |||
21.05.02.03.2 | Monitor zum kontinuierlichen Glukosemonitoring System | |||
21.05.02.03.3 | Monitor (Hardware inkl. der zur Funktion des Monitors nötigen Software) zu kontinuierliches Glukosemonitoring System mit Alarmfunktion |