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21.05 Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) System mit Alarmfunktion
  Limitation:
Bei insulinbehandelten Patienten unter folgenden (vor Beginn mit CGM vorliegenden) Bedingungen:
a) HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder
b) bei schwerer Hypoglykämie, Grad II oder III oder
c) bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation
- Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.
- Verschreibung nur durch Fachärzte für Endokrinologie / Diabetologie, die Erfahrung in der Anwendung der CGM-Technologie nachweisen können.
- Bei einer Anwendungsdauer von mehr als 12 Monaten ist eine erneute Kostengutsprache des Versicherers zur Überprüfung des fortdauernden Therapieerfolges erforderlich
- Der Wechsel zwischen einzelnen Markenprodukten/ einzelnen Systemen ist nach frühestens 6 Monaten möglich
 
  21.05.01.00.1   Glukosemonitoring System, Kauf, Transmitter, inkl. Ladegerät und Teststecker
  21.05.01.00.2   Transmitter zu Kontinuierliches Glukosemonitoring System mit Alarmfunktion inkl. zur Funktion des Systems und zum Datenmanagement nötige Software
  21.05.02.00.3   Verbrauchsmaterial für kontinuierliches Glukosemonitoring (Glukosesensoren, Setzhilfe)
  21.05.02.01.1   Glukosesensoren, 4 Stück
  21.05.02.01.3   Glukosesensoren, 4 Stück
  21.05.02.02.1   Glukosesensoren, 10 Stück
  21.05.02.02.3   Glukosesensoren, 10 Stück
  21.05.02.03.2   Monitor zum kontinuierlichen Glukosemonitoring System
  21.05.02.03.3   Monitor (Hardware inkl. der zur Funktion des Monitors nötigen Software) zu kontinuierliches Glukosemonitoring System mit Alarmfunktion