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24.01.01.01.1 Augenprothese aus Kunststoff
  01.07.19 - 31.12.99   Gültigkeit    
    TP   3615.5  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   1 Stück  
    Anwendbar durch   Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker  
    Der HVB umfasst die Leistungen für Anpassung, Herstellung, Abgabe und Unterhalt.  
    Limitation:
- Max. 1 Stück alle 5 Jahre
- Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr: Max. 1 Stück alle 3 Jahre

Ersatz in kürzeren Zeitabständen nur auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.
 

 
  01.01.18 - 30.06.19   Gültigkeit    
    TP   2109.0  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   1 Stück  
    Anwendbar durch   Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker  
    Vergütungsvoraussetzungen siehe Pos. 24.
Der HVB umfasst die Leistungen für Anpassung, Herstellung, Abgabe und Unterhalt.
 
    Limitation:
Eine Prothese alle 6 Jahre. Versicherte bis zum 18. Lebensjahr können die Leistung, sofern das Wachstum der Augenhöhle dies erfordert, einmal jährlich beanspruchen.
Ersatz in kürzeren Zeitabständen nur auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.
Augenprothesen aus Kunststoff dürfen nur beim Vorliegen folgender Indikationen vergütet werden:
- Behinderungsbedingtes Unvermögen, mit einer Glasprothese adäquat umzugehen, (z.B. Handverstümmelung, Krankheit des motorischen Systems, Debilität)
- Operationstechniken, bei denen die Implantatbewegung durch einen Stift auf die Augenprothese übertragen wird.
Vergütungen für Augenprothesen aus Kunststoff bedürfen der vorgängigen schriftlichen Kostengutsprache des Versicherers
 

 
  01.01.17 - 31.12.17   Gültigkeit    
    TP   2114.0  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   1 Stück  
    Anwendbar durch   Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker  
    Vergütungsvoraussetzungen siehe Pos. 24.
Der HVB umfasst die Leistungen für Anpassung, Herstellung, Abgabe und Unterhalt.
 
    Limitation:
Eine Prothese alle sechs Jahre. Versicherte bis zum 18. Lebensjahr können die Leistung, sofern das Wachstum der Augenhöhle dies erfordert, einmal jährlich beanspruchen. Ersatz in kürzeren Zeitabständen nur auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers mit Bewilligung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin, auf ein Gesuch mit ärztlicher Begründung hin.

Augenprothesen aus Kunststoff dürfen nur beim Vorliegen folgender Indikationen vergütet werden:
- Behinderungsbedingtes Unvermögen, mit einer Glasprothese adäquat umzugehen, (z.B. Handverstümmelung, Krankheit des motorischen Systems, Debilität)
- Operationstechniken, bei denen die Implantatbewegung durch einen Stift auf die Augenprothese übertragen wird.
Vergütungen für Augenprothesen aus Kunststoff bedürfen der vorgängigen schriftlichen Kostengutsprache des Versicherers.
 

 
  15.07.15 - 31.12.16   Gültigkeit    
    TP   2008.0  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   1 Stück  
    Anwendbar durch   Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker  
    Vergütungsvoraussetzungen siehe Pos. 24.
Der HVB umfasst die Leistungen für Anpassung, Herstellung, Abgabe und Unterhalt.
 
    Limitation:
Eine Prothese alle sechs Jahre. Versicherte bis zum 18. Lebensjahr können die Leistung, sofern das Wachstum der Augenhöhle dies erfordert, einmal jährlich beanspruchen. Ersatz in kürzeren Zeitabständen nur auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers mit Bewilligung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin, auf ein Gesuch mit ärztlicher Begründung hin.

Augenprothesen aus Kunststoff dürfen nur beim Vorliegen folgender Indikationen vergütet werden:
- Behinderungsbedingtes Unvermögen, mit einer Glasprothese adäquat umzugehen, (z.B. Handverstümmelung, Krankheit des motorischen Systems, Debilität)
- Operationstechniken, bei denen die Implantatbewegung durch einen Stift auf die Augenprothese übertragen wird.
Vergütungen für Augenprothesen aus Kunststoff bedürfen der vorgängigen schriftlichen Kostengutsprache des Versicherers.