Browser für MiGeL Tarif 452

13.01.01.03.1 Batterien, Service und Unterhalt für implantierte Hörhilfe (u.a. Cochlea-Implantate)
  01.01.24 - 31.12.99   Gültigkeit    
    TP   437.62  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   pro Jahr (pro rata)  
    Anwendbar durch   Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker  
    Auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers, kann bei höherem Aufwand bis maximal das Doppelte des genannten Höchstbetrages vergütet werden.  
  Batterien, Service und Unterhalt für implantierte Hörhilfe (u.a. Cochlea-Implantate)
  01.01.06 - 31.12.23   Gültigkeit    
    TP   436.0  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   pro Jahr  
    Anwendbar durch   Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker  
    Bei angebrochenem Versorgungsjahr sind die Pauschalen anteilsmässig pro Monat seit der Geräteabgabe zu berechnen (Vergütung nach Ablauf des Kalenderjahres).

Auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers, kann bei höherem Aufwand bis maximal das Doppelte des genannten Höchstbetrages vergütet werden.
 
  Batterien, Service und Unterhalt für implantierte Hörhilfe (u.a. Cochlea-Implantate)
  01.07.01 - 31.12.05   Gültigkeit    
    TP   485.0  
    TP Wert   1.00 CHF/TP  
    Menge Einheit   pro Jahr  
    Anwendbar durch   Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker  
    Vergütung nur subsidiär zur IV, entsprechend den unter Position 13.01 Hörgeräte genannten Voraussetzungen. Bei angebrochenem Versorgungsjahr sind die Pauschalen anteilsmässig pro Monat seit der Geräteabgabe zu berechnen (Vergütung nach Ablauf des Kalenderjahres).

Auf vorgängige Kostengutsprache des Versicherers, kann bei höherem Aufwand bis maximal das Doppelte des genannten Höchstbetrages vergütet werden.