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Browser für MiGeL Tarif 452
14.10.30.00.2 | Sauerstoff-Flüssiggas-System, Miete | |||
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01.08.08 - 31.03.22 | Gültigkeit | |||
TP | 774.0 | |||
TP Wert | 1.00 CHF/TP | |||
Menge Einheit | Miete/Monat | |||
Anwendbar durch | Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker | |||
Mit stationärem und tragbarem Behälter, Zubehör, Verbrauchsmaterial, Sauerstoff-Füllungen, Lieferung und Wartung. | ||||
Limitation: Zusätzlich zu den unter der Pos. 14.10 genannten Limitationen gelten folgende Voraussetzungen: • Mobilität mit regelmässigem täglichem Aufenthalt von mehreren Stunden ausserhalb der Wohnung der versicherten Person • Klinische Untersuchung, Sauerstoffmessungen unter standardisierter Belastung (Blutgasanalysen oder transkutane Oxymetrie) ohne und mit zusätzlicher Sauerstoffzufuhr aus dem letzten Monat vor Antragstellung und eine Beurteilung der Compliance (Therapietreue) liegen vor und belegen den hinreichenden Nutzen der zusätzlichen Sauerstoffzufuhr zur Erlangung der benötigten Mobilität • Sind wegen Veränderungen der Situation die genannten Voraussetzungen der Mobilität nicht mehr gegeben, erlischt die Kostengutsprache für eine Flüssigsauerstoff-Therapie auch vor Ablauf des maximalen Bewilligungszeitraumes von 12 Monaten • Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. |
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Sauerstoff-Flüssiggas-System, Miete | ||||
01.01.06 - 31.07.08 | Gültigkeit | |||
TP | 517.0 | |||
TP Wert | 1.00 CHF/TP | |||
Menge Einheit | Miete/Monat | |||
Anwendbar durch | Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker | |||
Mit stationärem und tragbarem Behälter, Zubehör, Verbrauchsmaterial, Sauerstoff-Füllungen, Lieferung und Wartung. | ||||
Limitation: Zusätzlich zu den unter der Pos. 14.10 genannten Limitationen gelten folgende Voraussetzungen: - Mobilität mit regelmässigem täglichem Aufenthalt von mehreren Stunden ausserhalb der Wohnung der versicherten Person - Klinische Untersuchung, Sauerstoffmessungen unter standartisierter Belastung (Blutgasanalysen oder transkutane Oxymetrie) ohne und mit zusätzlicher Sauerstoffzufuhr aus dem letzten Monat vor Antragstellung und eine Beurteilung der Compliance (Therapietreue) liegen vor und belegen den hinreichenden Nutzen der zusätzlichen Sauerstoffzufuhr zur Erlangung der benötigten Mobilität - Sind wegen Veränderungen der Situation die genannten Voraussetzungen der Mobilität nicht mehr gegeben, erlischt die Kostengutsprache für eine Flüssigsauerstoff-Therapie auch vor Ablauf des maximalen Bewilligungszeitraumes von 12 Monaten - Die Therapie muss durch einen Vertrauensarzt der Versicherung bewilligt werden |
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Sauerstoff-Flüssiggas-System, Miete | ||||
01.01.01 - 31.12.05 | Gültigkeit | |||
TP | 575.0 | |||
TP Wert | 1.00 CHF/TP | |||
Menge Einheit | Miete/Monat | |||
Anwendbar durch | Arzt, Physiotherapeut, Chiropraktiker | |||
Mit stationärem und tragbarem Behälter, Zubehör, Verbrauchsmaterial, Sauerstoff-Füllungen, Lieferung und Wartung. | ||||
Limitation: Zusätzlich zu den unter der Pos. 14.10 genannten Limitationen gelten folgende Voraussetzungen: - Mobilität mit regelmässigem täglichem Aufenthalt von mehreren Stunden ausserhalb der Wohnung der versicherten Person - Klinische Untersuchung, Sauerstoffmessungen unter standartisierter Belastung (Blutgasanalysen oder transkutane Oxymetrie) ohne und mit zusätzlicher Sauerstoffzufuhr aus dem letzten Monat vor Antragstellung und eine Beurteilung der Compliance (Therapietreue) liegen vor und belegen den hinreichenden Nutzen der zusätzlichen Sauerstoffzufuhr zur Erlangung der benötigten Mobilität - Sind wegen Veränderungen der Situation die genannten Voraussetzungen der Mobilität nicht mehr gegeben, erlischt die Kostengutsprache für eine Flüssigsauerstoff-Therapie auch vor Ablauf des maximalen Bewilligungszeitraumes von 12 Monaten - Die Therapie muss durch einen Vertrauensarzt der Versicherung bewilligt werden |