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Browser für MiGeL Tarif 454
14.10.22.00.2 | Portabler Sauerstoff-Konzentrator, Miete | |||
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01.01.24 - 31.12.99 | Gültigkeit | |||
TP | 5.4 | |||
TP Wert | 1.00 CHF/TP | |||
Menge Einheit | Miete/Tag | |||
Anwendbar durch | Spitex und Pflege | |||
Gerät mit geringem Gewicht zur Nutzung unterwegs und ausserhalb der Wohnung, mit Tragtasche oder Trolley Netzunabhängiger Betrieb mit Akkus (Betrieb am Stromnetz allenfalls möglich) Inkl. Wartung, Wartungsmaterial, Molekularsieb- und Akku-Ersatz, Wiederaufbereitung, Rücknahme und das für die mobile Nutzung notwendige Zubehör in Form von Akku, Rucksack/Tragtasche oder Trolley. | ||||
Limitation: • Siehe 14.10a • Für eine Therapiefortsetzung nach 3 Monaten ist eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit der geplanten Versorgung (Abwägung gegenüber Kauf) und der erzielte therapeutische Nutzen darzulegen. • Die Kostengutsprache ist danach jährlich einzuholen. Dabei ist zusätzlich die Mobilität des Patienten oder der Patientin mit dem Konzentrator darzulegen. • Nicht anwendbar mit Pos. 14.10.26, 14.10b und 14.10c | ||||
Portabler Sauerstoff-Konzentrator, Miete | ||||
01.04.22 - 31.12.23 | Gültigkeit | |||
TP | 5.38 | |||
TP Wert | 1.00 CHF/TP | |||
Menge Einheit | Miete/Tag | |||
Anwendbar durch | Spitex und Pflege | |||
Gerät mit geringem Gewicht zur Nutzung unterwegs und ausserhalb der Wohnung, mit Tragtasche oder Trolley Netzunabhängiger Betrieb mit Akkus (Betrieb am Stromnetz allenfalls möglich) Inkl. Wartung, Wartungsmaterial, Molekularsieb- und Akku-Ersatz, Wiederaufbereitung, Rücknahme und das für die mobile Nutzung notwendige Zubehör in Form von Akku, Rucksack/Tragtasche oder Trolley. |
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Limitation: • Siehe 14.10a • Für eine Therapiefortsetzung nach 3 Monaten ist eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit der geplanten Versorgung (Abwägung gegenüber Kauf) und der erzielte therapeutische Nutzen darzulegen. • Die Kostengutsprache ist danach jährlich einzuholen. Dabei ist zusätzlich die Mobilität des Patienten oder der Patientin mit dem Konzentrator darzulegen. • Nicht anwendbar mit Pos. 14.10.26, 14.10b und 14.10c |