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Browser für MiGeL Tarif 454
14.11 | Geräte zur Behandlung von Atemstörungen im Schlaf | |||
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Die Unterkiefer-Protrusionsorthese besteht aus zwei Zahnschienen, welche aufgrund des Zahnabdruckes des Versicherten hergestellt sind und einen Unterkiefervorschub ermöglichen. Damit werden Atemwegswiderstände reduziert und die Atmung des Versicherten verbessert sich. Sie wird meistens eingesetzt bei Versicherten, die unter einer leichten bis mittelgradigen Schlafapnoe leiden. Gemäss Art. 17 Bst. f KLV und Art. 19 Bst. e KLV übernimmt der Versicherer die Kosten der zahnärztlichen Behandlung. CPAP-Geräte verhindern bei genügendem Druckaufbau die Kollapsneigung der oberen Luftwege im Schlaf. Die Applikation des einstellbaren Druckes (Fixdruck) oder Druckbereiches (Auto-CPAP) erfolgt durch ein Schlauch- und Maskensystem via natürliche Luftwege. Geräte zur Servoventilation arbeiten mit einem variablen inspiratorischen Druck, welcher bei jedem Atemzug neu angepasst wird. Dadurch wird eine Adaption an unterschiedliche pathologische Atemmuster im Schlaf ermöglicht. Bi-Level PAP Geräte ermöglichen durch zwei unterschiedliche Druckniveaus bei Exspiration und Inspiration mit/ohne Kombination der Möglichkeit der Steuerung der Atemfrequenz (Modus S, S/T oder T [S = spontan: T = timed]) eine Normalisierung der Atmung bei meist komplexen Atemstörungen im Schlaf |
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Limitation für die Unterkiefer-Protrusionsorthese (Position 14.11.00.01.1): Verordnung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Pneumologie oder Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Pneumologie (Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2004, revidiert am 16. Juni 2016 ) oder durch Fachärzte und Fachärztinnen für Oto-Rhino-Laryngologie sowie durch Zentren, die die Anforderungen der «Richtlinien zur Anerkennung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikates zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien» vom 1. Januar 2019 der «Swiss Society for Sleep Research, Sleep Medicine and Chronobiology» (SSSSC) erfüllen. Soll die Anordnung durch ein Zentrum erfolgen, das diese Anforderungen nicht erfüllt, so ist vorgängig die besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Zur Behandlung des Schlafapnoe-Syndroms (SAS) mit Indikationsstellung gemäss Kapitel 3.3 der «Empfehlungen der SSSSC zu Diagnose und Therapie der Schlafapnoe» der Version 17.06.2020. Limitation für CPAP-Geräte, Geräte zur Servoventilation und Bi-Level PAP-Geräte (Positionen 14.11.02.00.1, 14.11.02.00.2, 14.11.02.01.1, 14.11.02.90.1, 14.11.03.00.2, 14.11.04.00.2, 14.11.06.00.1): Verordnung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Pneumologie oder Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Pneumologie (Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2004, revidiert am 16. Juni 2016 ) sowie durch Zentren, die die Anforderungen der «Richtlinien zur Anerkennung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikates zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien» vom 1. Januar 2019 der «Swiss Society for Sleep Research, Sleep Medicine and Chronobiology» (SSSSC) erfüllen. Soll die Anordnung durch ein Zentrum erfolgen, das diese Anforderungen nicht erfüllt, so ist vorgängig die besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Zur Behandlung des Schlafapnoe-Syndroms (SAS) mit Indikationsstellung gemäss Kapitel 3.3 der «Empfehlungen der SSSSC zu Diagnose und Therapie der Schlafapnoe» der Version 17.06.2020 . Zur Vergütung des CPAP-, des Servoventilations- und des Bilevel-PAP-Gerätes im Spontanmodus müssen zusätzlich die Kriterien gemäss Kapitel 4.1 und 6.1 dieser Empfehlungen erfüllt sein. |
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14.11.00.01.1 | Leistung: Individuell durch Zahntechniker auf Mass hergestellte Unterkiefer-Protrusionsorthese | |||
14.11.02.00.1 | Leistung: CPAP-Gerät mit Befeuchtungssystem, Kauf | |||
14.11.02.00.2 | Leistung: CPAP-Gerät mit Befeuchtungssystem, Miete | |||
14.11.02.01.1 | Leistung: Pauschale für die technische Erstinstruktion und initiale Einstellung des CPAP-Geräts durch Techniker der Abgabestelle, die einen Vertrag mit dem Versicherer gemäss Artikel 55 KVV hat. | |||
14.11.02.01.2 | Leistung: Pauschale für die ersten 3 Monate der Therapie bei Neuvermietung CPAP-Gerät | |||
14.11.02.90.1 | Leistung: Wartungskosten inkl. Wartungsmaterial für CPAP-Gerät bei Kauf | |||
14.11.03.00.2 | Leistung: Servoventilations-Gerät mit Befeuchtungssystem, Miete | |||
14.11.04.00.2 | Leistung: Bi-Level PAP Gerät im Spontanmodus mit Befeuchtungssystem, Miete | |||
14.11.05.00.1 | Leistung: Verbrauchsmaterial (Schlauchsystem, Masken, Filter, Wasserkammer) für Geräte zur Behandlung von Atemstörungen im Schlaf | |||
14.11.06.00.1 | Leistung: Pauschale für die technische Erstinstruktion und initiale Einstellung der Geräte zur Servoventilation und der Bi-Level PAP-Geräte durch Techniker der Abgabestelle, die einen Vertrag mit dem Versicherer gemäss Artikel 55 KVV hat. |