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  01.07  Konsilium und konsiliarische Beratung
  Konsilium:
Untersuchung des Patienten durch einen zweiten Arzt in Anwesenheit des behandelnden Zahnarztes; Beurteilung und Besprechung des Falles hinsichtlich Diagnose, Therapie und Prognose.
Konsiliarische Beratung:
Untersuchung des Patienten und Beurteilung des Falles in Abwesenheit des behandelnden Zahnarztes ohne Besprechung mit dem behandelnden Zahnarzt.

Nicht als Konsilium oder konsiliarische Beratung gelten, auch bei Anwesenheit des behandelnden Zahnarztes:
  • Die erste Untersuchung eines zugewiesenen Patienten zwecks Übernahme der Behandlung oder Vornahme einer Operation;
  • Röntgenologische Untersuchungen; zusätzliche Untersuchungen zu ergänzender Abklärung durch einen Spezialarzt ohne Beurteilung des Gesamtbildes;
  • Allfällige Nachkontrollen durch den Konsiliarius.

 
 4.0260 Honorar für den Konsiliarius
 4.0270 Honorar für den behandelnden Zahnarzt