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Tarifbrowser für Tarif 222
10 | Kronen- und Brückenprothetik | |||
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In den Tarifziffern dieses Kapitels sind je nach Erfordernis der Methode enthalten: Planung der Arbeit, Präparation, Abformung, Gegenbiss, Einprobe (Gerüst-, Rohbrand-, Glasurbrandeinprobe), definitives Zementieren (exkl. Bonding), Zementieren von Provisorien Abformungen: Bei den in diesem Kapitel aufgeführten Leistungen sind die Abformungen, Abformmethoden und Wiederholungen in den Leistungen eingerechnet und können nicht separat verrechnet werden. So auch die Abformung des Gegenkiefers, die Abformung mittels individuellem Löffel und die Cu-Ring-Abformung Stifte, die vom Zahnarzt geliefert werden, sind auch durch den Zahnarzt separat (wie Laborfaktura) zu verrechnen. Zirkonoxidstifte und Keramikaufbauten sind nur nach Rücksprache mit den Versicherern verrechenbar. Bissnahme: gemäss Kapitel 01.14 Keramikarbeiten werden nur in kariesfreien oder sanierten Gebissen als wirtschaftlich und zweckmässig betrachtet |
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10.01 | Kronen | |||
10.02 | Zwischenglied/Flieger | |||
10.03 | Adhäsivbrücken | |||
10.04 | Provisorien | |||
10.05 | Stumpfaufbau | |||
10.06 | Zementieren | |||
10.07 | Allgemeine Leistungen | |||
10.08 | Reparaturen Kronen- und Brückenprothetik |