Tarifbrowser für Tarif 222

  10  Kronen- und Brückenprothetik
  In den Tarifziffern dieses Kapitels sind je nach Erfordernis der Methode enthalten:

Planung der Arbeit, Präparation, Abformung, Gegenbiss, Einprobe (Gerüst-, Rohbrand-, Glasurbrandeinprobe), definitives Zementieren (exkl. Bonding), Zementieren von Provisorien

Abformungen:
Bei den in diesem Kapitel aufgeführten Leistungen sind die Abformungen, Abformmethoden und Wiederholungen in den Leistungen eingerechnet und können nicht separat verrechnet werden. So auch die Abformung des Gegenkiefers, die Abformung mittels individuellem Löffel und die Cu-Ring-Abformung

Stifte, die vom Zahnarzt geliefert werden, sind auch durch den Zahnarzt separat (wie Laborfaktura) zu verrechnen. Zirkonoxidstifte und Keramikaufbauten sind nur nach Rücksprache mit den Versicherern verrechenbar.

Bissnahme: gemäss Kapitel 01.14

Keramikarbeiten werden nur in kariesfreien oder sanierten Gebissen als wirtschaftlich und zweckmässig betrachtet
 
 10.01 Kronen
 10.02 Zwischenglied/Flieger
 10.03 Adhäsivbrücken
 10.04 Provisorien
 10.05 Stumpfaufbau
 10.06 Zementieren
 10.07 Allgemeine Leistungen
 10.08 Reparaturen Kronen- und Brückenprothetik