Tarifbrowser für Tarif 222

  12  Operations-Assistenz; Benützung OP-Saal; postoperative Überwachung
  Allgemeine Grundsätze:
  • Die medizinische Notwendigkeit eines operativen Eingriffs ("OP"), respektive für die Anwendung/Abrechnung von OP-Assistenz, OP-Benützung, postop. Überwachung, ist vom Zahnarzt deklariert (mit Kostenvoranschlag, respektive Leistungsabrechnung).
  • Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschliesslich für ambulante OP's (für eine stationäre Behandlung gilt: Fallpauschale nach SwissDRG).
  • Es gelten bezüglich Anforderungen an Infrastruktur, Fachpersonal die Regelungen gemäss Arzttarif (Beilagen 1, 2, 3).

 
 12.01 Operations-Assistenz durch dipl. Arzt (AZ) oder Zahnarzt (ZaZ)
 12.02 Abgeltungen für die OP-Benützung sowie für die postoperative Überwachung