Tarifbrowser für Tarif 223

  06  Klammern und Sonderausführungen für Prothetik
  Bei Neuanfertigung einer Teilprothese ist die Montage nicht zusätzlich verrechenbar.
Die Positionen aus Kapitel 04.41 sind zusätzlich verrechenbar.
 
 06.61 Herstellung von Klammern und Ähnlichem
 06.62 Prothesen - Einlagen
 06.63 Sonderausführungen Prothesenbasis
 06.64 Übrige Sonderausführungen