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Tarifbrowser für Tarif 223
08.82 | Reparatur und Erweiterung von Kunststoffprothesen mit Abdruck | |||
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Bei kombinierten Arbeiten (z.B. Reparatur, gleichzeitige Erweiterung und allfälliger Unterfütterung einer Prothese) können i.d.R. nicht alle Einzelpositionen gesondert verrechnet werden. Beispiel: An bestehender UK-Prothese muss an einem Freiendsattel ein Zahn ergänzt werden; gleichzeitig ist es notwendig, den Sattel zu verlängern und den bereits bestehenden Teil zu unterfüttern. Es sind zu verrechnen: - Position 0823.1 Erweitern einer Prothesenbasis, klein - Position 0822.1 Pro weiteren Zahn oder weiteres Halteelement (statt Position 0821.1) - Position 0823.1 Teilprothese unterfüttern, 1 bis 3 Zähne Um eine zweimalige Vergütung von Teilarbeiten einer Leistung zu vermeiden, darf die Position 0821.1 resp. 0853.1 nur dann zweimal verrechnet werden, wenn eine räumliche Trennung vorliegt. Dasselbe gilt für die Positionen 0823.1, 0824.1, 0855.1 und 0856.1. |
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0821.1 | Ein neuer Zahn oder eine neue Klammer mit Abdruck | |||
0822.1 | Pro weiteren neuen Zahn oder weiteres neues Halteelement | |||
0823.1 | Erweiterung einer Prothesenbasis, klein, 2 Zahneinheiten | |||
0824.1 | Erweiterung einer Prothesenbasis, gross, 3 und mehr Zahneinheiten | |||
0825.1 | Riss oder Bruch mit Abdruck reparieren | |||
0826.1 | Riss oder Bruch mit Abdruck reparieren, mit Verstärkung | |||
0827.1 | Konstruktionsteil befestigen | |||
0828.1 | Unterhalt pro Konstruktionsteil |