Tarifbrowser für Tarif 223

  08.83  Umpressung, Unterfütterung und Pflege
  Mit und ohne Einbettung

Bei kombinierten Arbeiten (z.B. Reparaturen, gleichzeitige Erweiterung und allfälliger Unterfütterung einer Prothese) können in der Regel nicht alle Einzelpositionen verrechnet werden.

Beispiel:
An bestehender UK-Prothese muss an einem Freiendsattel ein Zahn ergänzt werden; gleichzeitig ist es notwendig den Sattel zu verlängern und den bereits bestehenden Teil zu unterfüttern.
Es sind zu verrechnen:
- Position 0823.1 Erweitern einer Prothesenbasis, klein
- Position 0822.1 Pro weiteren Zahn oder weiteres Halteelement (statt Position 0821.1)
- Position 0833.1 Teilprothese unterfüttern 1 bis 3 Zähne

Um eine zweimalige Vergütung von Teilarbeiten einer Leistung zu vermeiden, darf die Pos. 0853.1 nur dann zweimal verrechnet werden, wenn eine räumliche Trennung vorliegt. Gleiche Anwendung bei Pos. 0823.1, 0824.1, 0855.1 und 0856.1.
 
 0831.1 1 bis 3 Zähne unterfüttern
 0832.1 4 und mehr Zähne unterfüttern
 0833.1 Totalprothese unterfüttern
 0834.1 Vollständiges Umpressen mit Kunststoffwechsel
 0835.1 Prothese oder Brücke reinigen
 0835.2 Prothese reinigen inkl. einfaches Aufpolieren