Tarifbrowser für Tarif 223

  08.85  Kunststoffarbeiten an Modellgussarbeiten
  Um eine zweimalige Vergütung von Teilarbeiten einer Leistung zu vermeiden, darf die Position 0853.1 nur dann zweimal verrechnet werden, wenn eine räumliche Trennung vorliegt.
Dasselbe gilt bei den Positionen 0.824.1, 0834.1, 0855.1 und 0856.1.
 
 0851.1 Zahn demontieren und neu montieren
 0852.1 Sattel demontieren und neu montieren; pro Sattel
 0853.1 1 Zahn oder 1 Klammer montieren
 0854.1 Pro weiteren Zahn oder Klammer montieren
 0855.1 Erweiterung einer Prothesenbasis, klein, 2 Zahneinheiten
 0856.1 Erweiterung einer Prothesenbasis, gross, 3 und mehr Zahneinheiten