Tarifbrowser für Tarif 311

  1.1  Erweiterung zum Vertrag: Übermittlung der Heilkosten-Rechnungen
  Übermittlung der Heilkosten-Rechnungen


Den Physiotherapeutlnnen stehen ab sofort 3 Abrechnungsvarianten zur Verfügung, basierend auf dem Entscheid des Forums Datenaustausch vom 26. August 2010.

1. Abrechnung via XML 4.1 mit den nachfolgenden Rahmenbedingungen bis längstens 31.12.2014

Elektronische Übermittlung der Rechnungen und Fax-Übermittlung der Verordnungen

  1. Die ersten 9 Sitzungen können ohne formale Kostengutsprache durchgeführt werden (wie bis anhin).
  2. Die erste Rechnung wird elektronisch mit XML 4.1 übermittelt.
  3. Die erste Verordnung und eine allfällige zweite Verordnung müssen spätestens zeitgleich mit der ersten Rechnung per FAX übermittelt werden.
  4. Neu vermerkt der Physiotherapeut / die Physiotherapeutin die Schadennummer und das Schadendatum auf der Verordnung, damit die Agentur die Rechnung und Verordnung zusammenführen kann.
  5. Prozedere für die zweite Rechnung, dritte Verordnung etc. analog b) und c).

2. Abrechnung via XML 4.3 (inkl. Verordnung) ab 1.1.2011

Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrages vom 1. September 1997.