Tarifbrowser für Tarif 311

  5  Tarif für Besitzstandwahrer gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Tarifvertrages
  Für Leistungen von angestellten therapeutisch tätigen Personen, welche nicht über eine anerkannte Fachausbildung verfügen, dürfen nur die im Tarifvertrag besonders bezeichneten Tarifpositionen in Rechnung gestellt werden ("Besitzstandwahrer"). Oben erwähnte Personen müssen vor Inkrafttreten des vorliegenden Tarifvertrages, in dem vom KSK geführten Verzeichnis der Physiotherapeuten aufgeführt sein.


 
 5.1 Sitzungspauschalen
 5.2 Zuschlagspositionen