Tarifbrowser für Tarif 312

  7354  Zuschlagsposition für die Weg- oder Zeitentschädigung
  01.01.18 - 31.12.99   Gültigkeit  
    TP Leistung 34.00
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Brutto-Leistung
    Kapitel   3
   
  1. Anrecht auf die Weg- oder Zeitentschädigung hat die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut bei einer notwendigen Behandlung ausserhalb der Institution, der Organisation oder der Praxis, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ausdrücklich Domiziltherapie verordnet.
  2. Mit der Pauschale sind sowohl der Zeitaufwand für die Wegstrecke als auch die Fahrzeugkosten bzw. die Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels abgegolten.
  3. Ungeachtet der Wegstrecke kann bei Domiziltherapie immer nur der obige Ansatz in Rechnung gestellt werden.
  4. Bei ambulanten oder stationären Behandlungen in einem Spital, in einer Klinik oder in einem Alters- und Pflegeheim (gemäss kantonaler Alters- und Pflegeheim-Liste