Tarifbrowser für Tarif 312

  7361  Zuschlagsposition für Behandlungsmaterial
  01.01.18 - 31.12.99   Gültigkeit  
    CHF Leistung > 0.00 CHF
    MwSt-Satz   Kein Satz
    Merkmale  Frankenleistung · Variable Leistung · Brutto-Leistung
    Kapitel   3
   
  1. Dieser Zuschlag für das Behandlungsmaterial darf zusätzlich zu den Sitzungspositionen 7301, 7311 und 7330 verrechnet werden.
  2. Folgende Materialkategorien gelten als Behandlungsmaterial:
    • Verbands-/Polstermaterial (Mengenangabe in cm)
    • Tape-Material
    • Material für Beckenbodenrehabilitation
    • Material für Elektrotherapie
    • Material für Atemtherapie
  3. Verbrauchsmaterialien gehören zu den Sachkosten der Praxisinfrastruktur und dürfen der Patientin oder dem Patienten nicht extra verrechnet werden.
  4. Das Behandlungsmaterial ist für jede Rechnung (nach maximal neun Sitzungen) aufzuführen.
  5. Auf der Rechnung aufzuführen sind jeweils die betreffende Materialkategorie, die Mengen (mit Einheiten) sowie der Einkaufspreis des betreffenden Materials (abzüglich weiterzugebende Rabatte und inkl. MWST).