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Tarifbrowser für Tarif 312
| 27810 | Wegzeitentschädigung für verordnete Domizilbehandlung pro km | |||
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| 01.01.27 - 31.12.99 | Gültigkeit | |||
| TP Leistung | 2.38 | |||
| MwSt-Satz | Kein Satz | |||
| Merkmale | Brutto-Leistung | |||
| Kapitel | 800 | |||
| Mit der Tarifposition ist sowohl der Zeitaufwand für die Strecke als auch die Fahrzeugkosten oder die Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel abgegolten Bedingt zwingend die Erfassung einer der Positionen: -Einzelbehandlung Domizil 27210-27230 -Einzelbehandlung im Domizil im Rahmen des Sturzprävention-Programmes 27003 -Wohnraumabklärung im Rahmen des Sturzprävention-Programmes 27001 - Kann nur abgerechnet werden, wenn die Domizilbehandlung ärztlich verordnet ist und im Domizil durchgeführt wurde. - Bei Behandlungen in Alters- und Pflegeheimen wird die Wegpauschale per Divisormethode verrechnet, sofern mehrere Patienten pro Ort behandelt werden, sofern keine Zusammenarbeit mit der Institution steht. - Die Wegentschädigung erfolgt pro effektiv gefahrenen Kilometer auf direktem Weg. - Als Weg zählt nur die Strecke zwischen Praxisstandort und Domizil des Patienten. Bei Mehrfahrten gilt die Strecke zwischen den beiden Domiziladressen (Strecke von Patient A zu Patient B). - Der Weg von der Privatadresse des Physiotherapeuten zu Domizil des Patienten kann nicht verrechnet werden. - Maximal 25 km pro Weg abrechenbar. - Für den zweiten Physiotherapeuten in Behandlung im Domizil kann keine zusätzliche Wegentschädigung verrechnet werden. |
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