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Tarifbrowser für Tarif 322
10 | Kronen- und Brückenprothetik | |||
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In den Ziffern dieses Kapitels sind je nach Erfordernis der Methode enthalten: Präparation, Einprobe, Abformung, Gegenbiss, definitives Zementieren (auch adhäsives), Zementieren von Provisorien, allfällige Planung der Arbeit, Gerüst-, Rohbrand-, Glasurbrandeinprobe. Abformungen: Bei den in diesem Kapitel aufgeführten Leistungen sind die Abformungen, Abformmethoden und Wiederholungen in den Leistungen eingerechnet und können nicht separat verrechnet werden. So auch die Abformung des Gegenkiefers, die Abformung mittels individuellem Löffel und die Cu-Ring-Abformung. Stifte: Hochgoldhaltige und Zirkonoxydstifte, die vom Zahnarzt geliefert werden, sind auch durch den Zahnarzt separat (wie Laborfaktur) zu verrechnen. Zirkonoxydstifte und Keramikaufbauten nur nach Rücksprache mit den Versicherern. Bissnahme: Gemäss Ziffer 4075ff. Keramikarbeiten werden nur in kariesfreien oder sanierten Gebissen als wirtschaftlich und zweckmässig betrachtet. |
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10.01 | Kronen | |||
10.02 | Zwischenglieder | |||
10.03 | Adhäsivbrücken inkl. Ätzen | |||
10.04 | Provisorien | |||
10.05 | Stumpfaufbau | |||
10.06 | Zementieren | |||
10.07 | Allgemeine Leistungen | |||
10.08 | Reparaturen |