Tarifbrowser für Tarif 325

  1  Allgemeines
 

  1. Die Ergotherapeutin ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung, der gesetzlichen Bestimmungen und ihres Fachwissens frei in der Wahl ihrer Beratungsmethoden und Behandlungsmethoden. Gestützt darauf wählt sie die Therapie nach den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Wissenschaftlichkeit und Zweckmässigkeit aus.

  2. Der Tarif basiert auf Einzelbehandlung oder Gruppenbehandlung pro volle oder angebrochene Viertelstunde.

  3. Wenn die im Rahmen einer Sitzung durchgeführten Leistungen durch die Ergotherapeutin auf den Tag verteilt werden, so ergibt dies nicht Anspruch auf eine zweimalige Verrechnung derselben Tarifziffer.

  4. Zwei Sitzungen pro Tag dürfen verrechnet werden, sofern die zweifache Behandlung pro Tag vom Arzt ausdrücklich verordnet wurde.